Mit Hilfe Ihres Impfpasses erarbeiten wir, welche Impfungen Ihnen fehlen,
wiederholt oder aufgefrischt werden müssen. Sollte der Impfpass nicht (mehr)
vorhanden sein, besprechen wir ausführlich das weitere Vorgehen. Sie erhalten
von uns einen n
euen (internationalen) Impfpass.
Sollten Sie eine Reise planen, so ist es sinnvoll mit einem
Abstand von mindestens 1-3 Monaten die Impfungen zu besprechen, damit eine
zeitliche Abfolge festgelegt werden kann. Sinnvollerweise sollten die Impfungen
spätestens 10-14 Tage vor Abreise komplettiert sein. Zudem sind wir als
Gelbfieberimpfstelle zertifiziert.
Wir beraten Sie in speziellen Lebens-Situationen (zum
Beispiel Schwangerschaft, nach einer Chemotherapie, vor einem Auslandssemester
etc.).
Sollten entsprechende Bescheinigungen erforderlich werden
(zum Beispiel eine Masernbescheinigung aufgrund des Masernschutzgesetz) oder
vor Antritt bestimmter Praktika, so ist dies nach Rücksprache möglich.
Die Impfung gegen Covid-19 (Coronavirus SARS CoV-2) ist momentan
noch über regionale Impfzentren koordiniert.
Wichtige Informationen erhalten Sie über
https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/informationen-zum-coronavirus
Die Ständige
Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts gibt regelmäßig
Impfempfehlungen. Es wird unterschieden zwischen:
Ein Beispiel für eine Standardimpfung ist die alle 10 Jahre
empfohlene Auffrischimpfung gegen Tetanus/Diphterie/Keuchhusten oder die
Grippeschutz-Impfung im Alter >60 Jahre. Im Rahmen des beruflichen Risikos ist beispielweise eine
FSME-Impfung sinnvoll oder auch eine Masernimpfung. Dies richtet sich nach der
Berufsgruppe sowie Alter.
In der Reisemedizin sind dies beispielsweise (je nach Land) Impfungen
gegen Hepatitis A, Cholera, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis.
Unter Indikationsimpfung versteht man eine Impfung, die aus
bestimmten Gründen durchgeführt wird. Zum Beispiel eine Keuchhusten-Impfung
(Auffrischung) in der Schwangerschaft oder Pneumokokken-Impfung bei
Risikogruppen. Jährlich (erneut) ist für bestimmte Personen-Gruppen die
Influenza-Impfung (Grippeschutz-Impfung) empfohlen.
Für die Schwangerschaft gibt es zusätzliche
Impf-Empfehlungen. Hier beraten wir Sie ausführlich.
Ferner bieten wir auch die Impfung gegen Gelbfieber an. Dies
ist nur in bestimmten Gelbfieberstellen möglich.
Im Bereich bestimmter Impfungen sind in einigen
Beschäftigungsbereichen Bescheinigungen erforderlich (zum Beispiel laut
Masernschutzgesetz für die Berufsgruppe der Lehrer). Diese erhalten Sie ebenfalls
bei uns.
Als neu zugelassene Impfung besteht die Möglichkeit, sich im
Alter >16J ahre gegen Covid19 impfen zu lassen (aktuell nur über die
zugelassenen Impfzentren).
Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der 2. Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®) bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.
Die
verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin- sichtlich der Wirksamkeit und
auch der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar. Aus
den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab dem Zeitpunkt 7 Tage
(Comirnaty®) bzw. 14 Tage (COVID-19 Vaccine Moderna®)
nach der 2. Impfung abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten
die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95% (Comirnaty®)
bzw. 94% (COVID-19 Vaccine Moderna®). Die
Studiendaten zeigen: Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war bei
den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95 % bzw. 94 % geringer als bei den
nicht geimpften Personen.
Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID- 19-Impfstoff
geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob
geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können, ist derzeit noch nicht
bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht
bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz Impfung notwendig,
dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln
beachten.
COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16 Jahre (Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine Moderna®) zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht ausreichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 aufweisen (also z.B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch- Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbeiteten Kriterien zur Priorisierung.
Die Grundimmunisierungen für Kinder/Jugendliche -(Standardimpfungen) sind hier nicht aufgeführt.
Quelle: Ständige Impfkommission (Stiko), Epidemiologisches Bulletin 34/2020
Alle Schwangeren ab 2. Trimenon (ab 14.
Schwangerschafts-woche), bei erhöhter gesund-heitlicher Gefährdung infolge eines
Grundleidens schon eher.
Zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschafts-woche), ggf. auch schon eher (zum Beispiel bei drohender
Frühgeburt).
Als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus/Diphterie, eventuell
(falls es dafür einen Grund gibt) auch mit Polio
Diese Impfung findet in jeder Schwangerschaft erneut
statt (zum Schutz des Kindes vor einer Keuchhustenerkrankung in den ersten
Monaten bzw. Jahren).